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   BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87   

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BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87 (https://dejure.org/1988,1703)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87 (https://dejure.org/1988,1703)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 2 BvR 1289/87 (https://dejure.org/1988,1703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdegrund - Rechtliches Gehör - Vorinstanz

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1773
  • ZIP 1988, 1409
  • MDR 1988, 553
  • NVwZ 1988, 721 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    So hat es entschieden, § 568 Abs. 2 ZPO sei dahin auszulegen, daß die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz einen selbständigen Beschwerdegrund darstelle, der eine weitere Beschwerde zulässig mache (BVerfGE 49, 252, 256 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; BVerfG NJW 1988, 1773, 1774).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Hierzu gehört in formeller Hinsicht auch die Darlegung, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO gewahrt sind (vgl. hierzu BVerfG NJW 1988, 1773).

    Diese Zulässigkeitsanforderungen verstoßen weder gegen das Willkürverbot noch gegen Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG NJW 1979, 364; 1988, 1773 und 1993, 382).

  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    a) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG durch Erlass der Entscheidung vor Ablauf einer gesetzten Äußerungsfrist (dazu BVerfG MDR 1988, 553; Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. § 568 Rn. 18 und § 573 Rn. 10) liegt allerdings nicht vor.
  • KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12

    Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen

    Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft gibt der Antrag auch in ausreichender Weise wieder, dass die zweiwöchige Beschwerdefrist gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO eingehalten wurde, was - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend anführt - ebenfalls zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört (BVerfG, NJW 1988, 1773; NJW 1993, 382; Beschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR502/96 -, bei Juris Rn. 13 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 27. September 2012 - 3 Ws 532/12 -).
  • OLG Brandenburg, 04.11.1994 - 5 Wx 50/94

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Eintragung einer Vormerkung

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  • BGH, 14.12.2000 - IX ZA 22/00

    Beschwerde zum BGH gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in einem

    Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist allerdings, wie das Oberlandesgericht nicht übersehen hat, auch bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen anzunehmen, wenn die Beschwerdeentscheidung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (vgl. die Nachweise bei Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 568 Rn. 9; ferner BVerfG NJW 1979, 538 f; 1988, 1773, 1774).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00
    Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist allerdings, wie das Oberlandesgericht nicht übersehen hat, auch bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen anzunehmen, wenn die Beschwerdeentscheidung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (vgl. die Nachweise bei Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 568 Rn. 9; ferner BVerfG NJW 1979, 538 f; 1988, 1773, 1774).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 395/93

    Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung wegen Gefahr für die Gesundheit der Mutter

    Nach der Bit der herrschenden Meinung im Einklang befindlichen Rechtsprechung des Senats ist aber in diesen Fällen die weitere Beschwerde ausnahmsweise dann eröffnet, wenn das landgerichtliche Verfahren einen schwerwiegenden Verfahrensfehler aufweist, der in Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes eine Korrektur erforderlich nacht (vgl. BVerfGE 49, 252, 256 = NJW 1979, 538; BVerfG, NJW 1988, 1773 = ZIP 1988, 1409; KG, Rpfleger 1987, 211; Zöller-Schneider, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl. 1993, S 568 Rn 16 ff).
  • OLG Bremen, 23.08.1993 - 4 W 3/93

    Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

    Zudem ist ein neuer selbständiger Beschwerdegrund immer dann gegeben, wenn eine Verletzung nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz durch die Vorinstanz gerügt wird (BVerfG, NJW 1988, 1773 f.).
  • OLG Köln, 04.09.1995 - 2 W 144/95

    Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift aufgrund

    Aus der bloßen Übersendung des Schriftsatzes ergibt sich nicht, daß das Gericht auf eine Gegenäußerung warten werde, anders ist es nur, wenn es dafür eine Frist setzt, die dann allerdings in jedem Fall vor dem Erlaß der Entscheidung abgewartet werden muß (BVerfG MDR 1988, 553 ; Zöller/Gummer, 19. Aufl. (1995), § 573 Rn.10).
  • OLG Frankfurt, 03.09.1991 - 20 W 262/91

    Weitere Beschwerde gegen Abgabe der Offenbarungsversicherung: Nicht

  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 8 W 165/01

    Insolvenz; Beschwerde; Beschwerdegründe; Rechtsmittelfrist; Frist; Zustellung

  • OLG Stuttgart, 11.05.1994 - 8 W 89/94

    Pfänbarkeit einer nicht abtretbaren Forderung

  • BGH, 12.06.1991 - XII ZB 63/91

    Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG durch

  • OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung

  • BayObLG, 21.08.1998 - 1Z AR 58/98

    Zuständigkeit in einem Zuständigkeitsstreits nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in einem

  • OLG Frankfurt, 01.03.1991 - 20 W 44/91

    Billigkeit einer Pfändung; Pfändbarkeit von Rentenansprüchen wie

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